Du kannst ein FSJ oder einen BFD machen wenn....
... Lust hast, dich für andere zu engagieren und Menschen zu helfen!
Deine Schulnoten oder dein Abschluss sind nicht wichtig. Auch nicht, ob du bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen hast.
Du musst mindestens zehn Jahre die Schule besucht haben. Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, kannst du ein FSJ oder einen BFD machen. Wenn du älter bist, gibt es die Möglichkeit einen BFD 27plus zu machen. Darüber kannst du dich hier informieren: BFD 27 plus
Einen Freiwilligendienst mit der FSD können viele Menschen machen, Menschen aus unterschiedlicher Ländern, mit unterschiedlichen Religionen, Geschlechteridentitäten oder in besonderen Lebenssituationen. Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen sind im FSJ oder BFD willkommen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du einen Freiwilligendienst leisten kannst und kannst du dich von uns beraten lassen. Die Ansprechpersonen findest du in dem du einfach hier Vielfalt in der FSD anklickst.
Das erwartet dich im FSJ oder BFD!
Du arbeitest in einer sozialen Einrichtung. Auch in deiner Region gibt es viele verschiedene Einrichtungen für ein FSJ oder einen BFD. Wir helfen dir, den richtigen Platz zu finden.
Du besuchst regelmäßig Seminare. Dort triffst du andere Freiwillige und kannst dich mit ihnen austauschen. Gemeinsam entdeckt ihr eure Fähigkeiten und entwickelt Pläne für die Zukunft.
Wir als FSD unterstützen dich, wenn du Fragen oder Probleme hast. Dazu bekommst du eine feste Ansprechperson.
Darum solltest du einen Freiwilligendienst machen!
Du...
- bist bist gerne mit Menschen zusammen
- probierst dich aus
- kannst anderen Menschen helfen
- gewinnst Selbstbewusstsein
- bekommst eine Idee davon, wie es weitergehen kann!
- lernst den Arbeitsalltag kennen!
Wir helfen dir, dass du wirklich etwas davon hast! Mit uns findest du dein Ziel!
Schau doch mal, was unsere Freiwilligen von ihren Erfahrungen erzählen: Erfahrungsberichte
Du bekommst dafür...
- ein monatliches Taschengeld von 453 € und ein monatliches Verpflegungsgeld von 50 €. Die Einstzstelle kann das Taschengeld auf bis zu 604 € erhöhen.
- Begleitung und Beratung durch uns, wenn du es brauchst
- du bist sozialversichert (zum Beispiel krankenversichert)
- Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr
- Bescheinigung über den Dienst und ein Zeugnis
- der Dienst kann auch als Praktikum anerkannt werden
Melde dich einfach bei uns
Wir helfen dir bei der Suche nach einem Platz und der Bewerbung in der Einrichtung. Meistens beginnt der Dienst zwischen Juli und Oktober und dauert ein Jahr. Dein Dienst kann aber auch länger oder kürzer sein. Du bewirbst dich schon im Frühjahr. Aber du kannst dich auch während des ganzen Jahres bei uns melden und wir helfen dir, etwas Passendes zu finden.