Du musst zwischen 16 und 26 Jahre alt sein.
Menschen, die 27 Jahre oder älter sind, können bei uns einen BFD 27plus machen.
Deine Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem FSJ und BFD um einen ganztägigen Dienst in Vollzeit.
Für Menschen über 27 Jahren ist im BFD auch Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Freiwillige unter 27 Jahren können ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Freiwillige ein Kind oder einen Angehörigen betreuen, gesundheitlich beeinträchtigt sind oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen nicht in Vollzeit arbeiten können.
Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Freiwillige aus dem Ausland sind bei uns herzlich willkommen, wir freuen uns über alle internationalen Bewerbungen! Informationen dazu findest du hier.
Einen Freiwilligendienst im Ausland können wir dir nicht anbieten. Hier helfen unsere Kolleg*innen aus der Fachstelle Weltkirche im Bistum Münster gerne weiter (Tel 0251 495-399, www.ms-freiwillig.de).
Alle Freiwilligen im FSJ oder BFD bekommen einen Ausweis, mit dem man z. B. Vergünstigungen im Museum, Zoo oder Kino erhalten kann. Auch ein Azubiticket für den Nahverkehr kannst du damit kaufen. Ein Überblick über Vergünstigungen in der Region entsteht gerade unter www.fuer-freiwillige.de
Die meisten Freiwilligen beginnen ihr FSJ oder ihren BFD im Sommer oder Herbst. Bei uns ist aber ein Beginn zu jeder Zeit im Jahr möglich.
Zwei Wege sind möglich, um sich für ein FSJ oder einen BFD zu bewerben:
- Du kannst dich direkt bei uns bewerben. Das ist über unser Bewerbungsformular, per Post oder telefonisch möglich. Wir helfen dir dann bei der Suche nach einer passenden Einsatzstelle.
- Oder du bewirbst dich direkt bei einer unserer Einsatzstellen. Alle Einsatzstellen in deiner Nähe findest du in unserer Stellenbörse.
Beziehende von Bürgergeld (vormals Hartz IV) können, vom Grundsatz her, an einem Freiwilligendienst teilnehmen.
Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, hierfür ein Taschengeld bekommen und Bürgergeld beziehen, erhalten einen Freibetrag für dieses Taschengeld.
Seit dem 1.7.2023 ist die Höhe des Freibetrages für das Taschengeld im FSJ oder BFD abhängig vom Alter der Freiwilligen:
- Freiwillige unter 25 Jahren erhalten den neuen Grundfreibetrag von 520 € und können damit das Taschengeld in voller Höhe behalten. (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II – N – Bürgergeldgesetz).
- Freiwillige über 25 Jahren dürfen vom Taschengeld 250 Euro als „nicht zu berücksichtigende Einnahme“ behalten. Darüber hinaus wird das Taschengeld auf das Bürgergeld angerechnet.(Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts - Bundesgesetzblatt (Seite 3 des Dokuments))
Erhalten Freiwillige neben dem Taschengeld Kost und/oder Logis oder wird hierfür ein Geldbetrag ausgezahlt, so wird dieser Betrag auf das Bürgergeld angerechnet. Der Grund besteht darin, dass im Bürgergeld neben dem Regelsatz auch eine Zahlung für Miete und Kost enthalten ist. Das Bürgergeld würde sonst Bereiche abdecken, für die die Leistungsbeziehenden anderweitig bezahlt werden.
Die meisten Freiwilligen vereinbaren für ihr FSJ oder ihren BFD eine Dauer von zwölf Monaten. Ein Freiwilligendienst kann aber auch länger oder kürzer sein. Eine Dienstzeit zwischen sechs und 18 Monaten ist möglich.
Wir arbeiten mit über 700 sozialen Einrichtungen zusammen, in denen ein FSJ oder BFD möglich ist. Einsatzbereiche sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für Senioren, Kinder und Jugendliche. Über unsere Einsatzstellensuche können Sie nach Ihren Wünschen eine passende Einrichtung suchen.
Ein FSJ oder BFD kann oftmals auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Die Bedingungen müssen individuell geprüft werden und werden in NRW in der „Praktikum-Ausbildungsordnung“ geregelt. Auch die Bezirksregierungen können Auskunft geben.
Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle müssen Freiwillige selbst bezahlen. Manchmal gibt es über die Einsatzstelle ein vergünstigtes Monatsticket (Jobticket).
In jedem Fall bekommen Freiwillige in Bus und Bahn die gleichen Vergünstigungen wie Schüler*innen. Für ca. 62 Euro im Monat erhält man während des FSJ oder BFD das Azubiticket. Es gilt für den Nahverkehr im Raum des Westfalen-Tarifs oder des VRR-Tarifs. Mit einem Aufschlag von 20 Euro wird es zum NRW-Ticket. Das Azubiticket ist ab einer Dienstdauer von mindestens 12 Monaten erhältlich.
Wir sind der katholische Träger für Freiwilligendienste im NRW-Teil des Bistums Münster. Jede*r ist bei uns für ein FSJ oder einen BFD willkommen, egal welcher Kirchen- oder Religionszugehörigkeit.
Ein Anspruch der Eltern auf Kindergeld besteht auch im FSJ und BFD. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt.
Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, das heißt Freiwillige müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen. Eine Familienversicherung ist im FSJ und BFD nicht möglich, kann aber nach dem Freiwilligendienst (z. B. bei einem weiteren Schulbesuch oder Studium) wiederaufgenommen werden.
Zum Ende deines Freiwilligendienstes musst du nicht extra kündigen. Dein Dienst endet mit Ablauf der getroffenen Vereinbarung automatisch. Wenn du aber dein FSJ oder BFD vorzeitig beenden möchtest, musst du eine schriftliche Kündigung abgeben. Eine Vorlage findest du hier zum Download:
Du solltest in jedem Fall vorher darüber mit deiner zuständigen Ansprechperson in der FSD sprechen.
Ein FSJ oder BFD beinhaltet folgende Leistungen:
- 453 € Taschengeld und 50 € Zuschuss zur Verpflegung. Deine Einsatzstelle kann das Taschengeld auf bis zu 604 € erhöhen. Frag dort gerne nach.
- Urlaub
- Sozialversicherung
- Weiterzahlung von Kindergeld und Waisenrente
- Seminare
- Beratung und Begleitung in persönlichen und arbeitsbezogenen Fragen
- Abschlusszertifikat und Zeugnis
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des FSJ oder BFD möglich. Die Höchstarbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden. Das sind im Schnitt in der Woche 40 Stunden für unter 18jährige bzw. 48 Stunden für über 18jährigen. Die Nebentätigkeit muss von der Einsatzstelle genehmigt werden.
Die pädagogische Begleitung wird von uns (der FSD) durchgeführt. Wir planen und begleiten die Seminare und besuchen die Freiwilligen in der Einsatzstelle. Alle Freiwilligen haben eine feste Ansprechperson bei der FSD. Diese hilft bei allen privaten und beruflichen Fragen.
In der Einsatzstelle gibt es für jede*n eine Praxisanleitung, die bei der Arbeit als Ansprechperson da ist.
Ein Freiwilligendienst steht allen offen. Ein Schulabschluss oder Zeugnisse spielen keine Rolle. Ein Freiwilligendienst ist möglich, sobald die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt ist, also mindestens zehn Jahre die Schule (das Gymnasium neun Jahre) besucht wurde.
Einen Freiwilligendienst können alle Menschen machen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist das in der Regel nach neun oder 10 Schuljahren. Die Berufsschulpflicht ruht in der Zeit des Freiwilligendienstes.
In NRW ist es zudem möglich, dass während eines Freiwilligendienstes auch die Vollzeitschulpflicht ruht.
Für einen Freiwilligendienst mit der FSD musst du generell das Alter von 16 Jahren erreicht haben.
Ein 12-monatiger Jugendfreiwilligendienst wird mit 25 Seminartagen begleitet. Diese finden in Form von Seminarwochen (5 mal 5 Tage) in einem Bildungshaus statt. Die Themen wählen die Gruppen selbst. Den meisten Freiwilligen ist der Austausch mit anderen Freiwilligen über die Erfahrungen aus den Einsatzstellen wichtig. Alle Termine und Infos zu den Seminaren erhalten die Freiwilligen und ihre Einsatzstellen vor Beginn des Dienstes. In den Seminarwochen sind Unterkunft und Verpflegung kostenlos. Die Fahrtkosten werden ebenfalls erstattet. Ausführliche Informationen rund um die Seminare sind hier zu finden: Deine Seminare mit der FSD.
Bei einem BFD für Erwachsene über 27 Jahren sind die Veranstaltungen überwiegend eintägig. Bei einem 12-monatigen Dienst finden 12 Bildungstage statt.
Wer am FSJ oder BFD teilnimmt, ist Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge werden von der Einsatzstelle gezahlt.
Wer bei uns am FSJ oder BFD teilnimmt, erhält mindestens ein monatliches Taschengeld in Höhe von 453 Euro plus einen Zuschuss für Verpflegung von 50 Euro. Deine Einsatzstelle hat die Möglichkeit, das Taschengeld auf bis zu 604 € zu erhöhren. Frag dort gerne nach.
Bei Teilzeitarbeit wird die Höhe des Taschengeldes gekürzt.
Du kannst den Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale Jahr in Teilzeit machen. Auch der BFD 27plus ist in Teilzeit möglich. Vorgesehen sind mindestens 20,1 Arbeitsstunden pro Woche.
Deine Einsatzstelle muss einverstanden sein.
Der Urlaubsanspruch wird in der FSJ- oder BFD-Vereinbarung festgelegt. Die Anzahl der Tage kann je nach Einsatzstelle unterschiedlich sein und richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitstarif. In den meisten Einsatzstellen erhalten die Freiwilligen 30 Urlaubstage (bei einer 5-Tage-Woche und zwölf Monaten Dienstzeit). Während der Seminare kann kein Urlaub genommen werden.
Du kannst deinen Freiwilligendienst auf insgesamt bis zu 18 Monate verlängern. Kläre mit deiner Einsatzstelle, ob du noch länger dort arbeiten kannst. Wenn ja, wird ein Antrag auf Verlängerung unterschrieben.
Antrag auf Verlängerung FSJ
Antrag auf Verlängerung BFD
Im Rahmen deiner Verlängerung wirst du an weiteren Seminartagen teilnehmen. Du wirst rechtzeitig dazu eingeladen
In vielen pädagogischen Studiengängen und Pflegeberufen werden das FSJ und der BFD als Vorpraktikum anerkannt, wenn der Einsatz in ähnlichen Berufsfeldern erfolgte. Die Bestimmungen sind aber sehr verschieden. Ob der Freiwilligendienst speziell für Sie als Praktikum gezählt werden kann, sollten Sie direkt mit der Ausbildungsstelle oder der Hochschule klären.
Wer einen Anspruch auf Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) hat, behält diesen auch weiterhin während des FSJ oder BFD.
Die Beantragung von Wohngeld ist prinzipiell möglich. Ob die persönlichen Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Beginn des FSJ oder BFD mit der Wohngeldbehörde vor Ort geklärt werden. Einige wenige Einsatzstellen bieten den Freiwilligen auch eine kostenlose Unterkunft an.