Basisinformationen

Um Einsatzstelle zu werden bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Welche diese sind, weiterführende Informationen und gute Gründe für eine Kooperation mit uns, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Basisinformationen

Sie können Einsatzstelle in unserer Trägerschaft werden, wenn...

  • sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen.
  • Arbeitsmarktneutralität gegeben ist. Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.
  • Sie eine kirchliche Einrichtung im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster sind.
  • Sie die Freiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr im Sinne eines Lerndienstes mitgestalten.
  • Sie eine Fachkraft für die Praxisanleitung und Begleitung der Freiwilligen zur Verfügung stellen.
  • Sie unsere Qualitätsstandards für Einsatzstellen erfüllen.
  • Sie eine kirchliche Einrichtung im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster sind.
  • Sie die Dienste BFD und FSJ auf der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und ihren Ausführungsbestimmungen durchführen

 

Die Anerkennung als FSJ-Einsatzstelle erhalten Sie, wenn…

  • Sie die o.g. Bedingungen als Einrichtung für Freiwilligendienste erfüllen.
  • Sie die Bedarfsmeldung der FSD ausgefüllt zusenden.

 

Die Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie, wenn…

  • Sie die o.g. Bedingungen als Einrichtung für Freiwilligendienste erfüllen.
  • Sie die Bedarfsmeldung der FSD ausgefüllt zusenden.
  • Sie über uns als Ihre zuständige selbständige Organisationseinheit die Anerkennung als BFD-Einsatzstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Bereits als Zivildienststelle anerkannte Einsatzstellen benötigen keine erneute Anerkennung. 

Die konkrete Durchführung eines FSJ oder BFD in unserer Trägerschaft wird durch eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen Ihnen und uns geregelt. Für die Umsetzung gelten außerdem die Qualitätsstandards für Freiwilligendienste der Katholischen Trägergruppe, die im April 2014 verabschiedet wurden.

Die Freiwilligendienste in unserer Trägerschaft basieren auf einheitlichen Qualitätsstandards. Die Standards bilden die Grundlage für den Freiwilligendienst als Lerndienst zur Förderung der sozialen Kompetenz, der Persönlichkeitsbildung sowie der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen. Die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Einsatzstellen wird in regelmäßigen Abständen durch die FSD geprüft. Auf Trägerebene wird die FSD selbst durch die Prüfkommission des katholischen Trägerverbunds überwacht.

EinsatzstellenleitfadenInformationen für Einsatzstellen und die, die es werden möchten

Damit ein Freiwilligendienst von Beginn an zum Gewinn für beide Seiten wird, fassen wir in diesem Leitfaden für Sie als Einsatzstelle die wichtigsten Informationen rund um die Gestaltung eines gelungenen FSJ oder eines BFD kompakt und übersichtlich zusammen. Damit möchten wir Ihnen den Umgang mit den verschiedenen Dienstformen und der Begleitung der Freiwilligen erleichtern.

Sie können sich den Einsatzstellenleitfaden downloaden, so dass Sie diesen in Ihren persönlichen Dateien präsent haben. Alternativ dazu senden wir Ihnen gerne auch ein Printexemplar zu. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihre FreiwilligenWer leistet ein FSJ oder einen BFD?

Freiwilligendienstleistende bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab und ein Freiwilligendienst mit der FSD steht grundsätzlich allen offen: Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen, Geschlechteridentitäten oder in besonderen Lebenssituationen. Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich willkommen. Weitere Informationen dazu und zu unseren Unterstützungsangeboten, auch für Einsatzstellen, finden Sie unter Vielfalt in der FSD.

Unbedingte Voraussetzungen für einen Dienst sind die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, ein Mindestalter von 16 Jahren und vor allem Lust, sich für und mit anderen Menschen zu engagieren!

Ansprechpartnerinnen

Ann-Christin Mattheis Einsatzstellenreferentin Region Ost

0251 384502 - 62
E-Mail schreiben

Ilka Schmidt Einsatzstellenreferentin Region Mitte/West

0251 384502-52
E-Mail schreiben