Das Pflegebonusgesetz sieht auch für Freiwilligendienstleistende in der Pflege einen steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreien Pflegebonus vor. Dieser wird über die Pflegeeinrichtung ausgezahlt.
Im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung erhalten außerdem alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vom Staat. Auch Freiwilligendienstleistende im BFD und FSJ zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten.
Wir haben für Sie alle Informationen zum Pflegebonus und zur Energiepreispauschale hier zusammengefasst.