Im Herbst dieses Jahres werden die nächsten Spreche-rinnen und Sprecher im Bundesfreiwilligendienst auf Bundesebene gewählt.Die Wahl findet über die<link http: www.bundesfreiwilligendienst.de _blank external-link-new-window externen link in neuem> Internetseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zum Bundesfreiwilligendienst statt.Dort werden alle Informationen rund um die Online-Wahl bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert. So können Sie den Verlauf des Wahlverfahrens verfolgen.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten.Grundlage ist die „Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes“.Es handelt sich um eine elektronische Wahl, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einmal jährlich durchgeführt wird. Gewählt werden bis zu sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie bis zu sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl.
An der Wahl zur Bundessprecherin und zum Bundessprecher kann teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis registriert ist. Das Wählerverzeichnis ist das Verzeichnis der Freiwilligen, die sich während der Wahl im Dienst befinden und registriert haben. Bei der Registrierung tragen sich die wahlberechtigten Personen in einem festgelegten Zeitraum auf elektronischem Weg (online) selbst in das Wählerverzeichnis ein.
<link https: www.bundesfreiwilligendienst.de die-bundessprecherwahl.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Hier geht es zur <link https: www.bundesfreiwilligendienst.de die-bundessprecherwahl.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Registrierung.